Der Weg zum Motorradführerschein

Kategorie A, A1, beschränkt oder doch offen? Und sitzt der Experte bei der Prüfung wirklich hinten auf dem Motorrad? Wann muss ich eine Prüfung machen, und wann nur den Kurs – und welchen Kurs überhaupt? Die Regeln zur Motorradprüfung und den Alterslimiten ändern sich mit dem 01. Januar 2021 und es scheint fast, als wäre das Verstehen der neuen Führerscheinrichtlinien eine grössere Challenge, als die Prüfung selbst. Aber keine Sorge – wir führen euch durch, von der Bestellung des Lernfahrausweises bis hin zur grossen Motorradprüfung.

Hinweis:  Noch geltende Regelungen 2020

Die hier beschriebenen Regelungen gelten ab dem 01. Januar 2021. Wenn du noch in diesem Jahr, also 2020, deine Motorradprüfung absolvierst, gelten die altbekannten Regelungen. Diese unterscheiden sich in zwei ausschlaggebenden Punkten:

Prüfung für die Kategorie A1:
Bisher war für die Kategorie A1 keine Prüfung nötig, das bleibt 2020 natürlich noch so und ändert sich ab 2021

Prüfung für die Kategorie A:
Ab 2021 ist in jedem Fall eine Prüfung für die Kategorie A nötig, egal wie alt du bist, und egal, wie lange du bereits mit einem kleineren Motorrad unterwegs bist. Falls du noch 2020 mit dem Motorradfahren beginnst, hast du die Möglichkeit, die A– Prüfung zu absolvieren (35kW) und nach zwei Jahren ohne Prüfung die unbeschränkte Kategorie zu beantragen. Wenn du älter als 25 Jahre bist, kannst du dieses Jahr noch den Lernfahrausweis für die Kategorie A unbeschränkt beantragen und auch nächstes Jahr mit diesem Lernfahrausweis direkt in die grosse Kategorie einsteigen. Wenn Du allerdings jünger als 25 bist, noch 2020 den Lernfahrausweis der Kategorie A-beschränkt beantragst, die Prüfung für diese Kategorie jedoch erst 2021 machst, kannst du nach zwei Jahren nicht prüfungsfrei in die unbeschränkte Kategorie aufsteigen.

Ja, wir verstehen dich – das ist alles relativ komplex. Falls du gerade in einer verzwickten Situation bist, und nicht recht weisst, ob/wie du nun zu welcher Prüfung wann zugelassen bist, informiere dich am besten schriftlich bei deinem Strassenverkehrsamt oder kontaktiere uns direkt. Wir helfen gerne! :-)

Folgende Regelungen gelten ab 2021:

Voraussetzungen für den Motorrad-Lernfahrausweis

Wenn du noch nicht im Besitz eines Auto- oder Rollerführerscheins bist, musst du einige Kurse zu Vorbereitung absolvieren, bevor du die Motorradprüfung in Angriff nehmen kannst. Dazu gehören der Nothelferkurs, die Theorieprüfung sowie der Verkehrskundeunterricht (VKU). Wenn das alles erledigt ist, kannst du beim Strassenverkehrsamt deines Kantons den Lernfahrausweis deiner Wunschkategorie beantragen (A1, A- oder A - weitere Infos zu den Kategorien findest du hier). Sobald du den Lernfahrausweis erhalten hast, musst du innerhalb der ersten 4 Monate die für deine Kategorie obligatorischen Grundkurse absolvieren. 

Wie beantrage ich den Motorrad-Lernfahrausweis?

Der Lernfahrausweis kannst du bei deinem zuständigen Strassenverkehrsamt beantragen. Dazu füllst du das passende Formular zur Beantragung des Fahrausweises aus (findest du meistens auf der Website des Amtes), und sendest es gemeinsam mit den erforderlichen Unterlagen, dem Sehtest (kannst du bei den meisten Optikern machen) und ein aktuelles Passfoto ein. Voraussetzungen für die Beantragung des Lernfahrausweises sind folgende:

  • Nothelferkurs
  • Verkehrskundeunterricht VKU (nach Absolvieren 2 Jahre gültig, bei Besitz des Führerscheins der Kat. A1, A2 oder B nicht erforderlich)
  • Bestandene Theorieprüfung

Hast du den Lernfahrausweis erhalten, ist dieser erstmal für 4 Monate gültig. In dieser Zeit musst Du den Motorrad-Grundkurs absolvieren – dann verlängert sich die Gültigkeit um weitere 12 Monate, in welchen du die praktische Prüfung machen musst. Informationen zum Grundkurs erhältst du hier, auch entsprechende Anbieter in deiner Region haben wir für dich zusammengestellt.

Kann ich den Lernfahrausweis verlängern?

Verstreicht die Gültigkeit deines Lernfahrausweises, ohne dass du die weiteren beiden Grundkurse und die Prüfung absolviert hast, kannst du den Lernfahrausweis einmalig neu beantragen. Achtung: die bereits besuchten Kurse verfallen, wenn du den Lernfahrausweis neu beantragst, da dieser als «neuer Ausweis» und nicht als «verlängerter Ausweis» gilt.
(Quelle: zh.ch)

Kann ich einen dritten Lernfahrausweis beantragen?

Wenn die Gültigkeit des zweiten Lernfahrausweises verstreicht, gilt eine Sperrfrist von 2 Jahren. Nach dieser beginnt das Spiel von vorn und der Lernfahrausweis darf erneut beantragt werden. Ein Pausieren des Lernfahrausweises ist nicht möglich. 

Welche Kurse muss ich absolvieren?

Je nach Motorrad-Kategorie musst du verschiedene Grundkurse absolvieren, um zur Prüfung zugelassen zu werden. Mehr zu den Grundkursen erfährst du hier.

Motorradprüfung

Wenn du alle Theorie- und Grundkurse gemacht hast, steht nur noch die Prüfung an. Diese besteht aus zwei Teilen: einem Manöverteil und einem praktischen Teil, bei dem das Fahren auf der Strasse beurteilt wird. Hier erfährst du mehr zum Thema Theorie- und Motorradprüfung.

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